Archiv/Reisekostenerstattung: Unterschied zwischen den Versionen

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Zusatzaufwände auf Reisen, bspw. höhere Kosten bei der Verpflegung, werden nicht bezahlt.
Zusatzaufwände auf Reisen, bspw. höhere Kosten bei der Verpflegung, werden nicht bezahlt.


Um ein Taggeld für Referenten kann bei Entsendung durch den Verein auf Reisen länger als 24 Stunden angesucht werden. Hierbei erstatten wir die gesetzlich festgelegten Pauschbeträge in Abhängigkeit der Abwesenheitszeit und Reiseland.<ref>[http://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrdieArbeitneh_7636/DieLohnsteuerberech_7923/dieLohnsteuerberechnung.htm#Dienstreisen%20%28Rz699-741%29 Steuervorschriften zu Dienstreisen beim Bundesministerium für Finanzen]</ref>.
Um ein Taggeld für Referenten kann bei Entsendung durch den Verein auf Reisen länger als 24 Stunden angesucht werden. Hierbei erstatten wir die gesetzlich festgelegten Pauschbeträge in Abhängigkeit der Abwesenheitszeit und Reiseland.<ref>[http://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrdieArbeitneh_7636/DieLohnsteuerberech_7923/dieLohnsteuerberechnung.htm#Dienstreisen%20%28Rz699-741%29 Steuervorschriften zu Dienstreisen beim Bundesministerium für Finanzen]</ref>


Die Spesensätze sind derzeit (Stand 2012) in den [https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlob.do;jsessionid=112B56239BD6A922BD072E457DA03AFC?rid=62&base=GesPdf&gid= Lohnsteuerrichtlinien 2002] definiert.
Die Spesensätze sind derzeit (Stand 2012) in den [https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlob.do;jsessionid=112B56239BD6A922BD072E457DA03AFC?rid=62&base=GesPdf&gid= Lohnsteuerrichtlinien 2002] definiert.
WLM
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