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Good Governance Kodex: Unterschied zwischen den Versionen

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adaptiert gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14. Juni 2014: Archiv/2014-06-14 Protokoll MV 2014
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====Good-Governance-Gremium====
====Good-Governance-Gremium====
* Ein Good-Governance-Gremium wird für die Dauer von 2 Jahren ernannt.
* Ein Good-Governance-Gremium wird für die Dauer von 2 Jahren ernannt.
* Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft entsandt. Der Obmann und die Geschäftsführung sind von der Kandidatur ausgeschlossen.  
* Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft gewählt. Bei der Wahl des Vertreters der Mitgliederversammlung sind der Vorstand und die Belegschaft nicht stimmberechtigt. Der Obmann und die Geschäftsführung sind von jeder Kandidatur ausgeschlossen.
* Good-Governance-Beauftragte müssen keine Vereinsmitglieder sein.
* Good-Governance-Beauftragte müssen keine Vereinsmitglieder sein.
* Das Good-Governance-Gremium dient als Meldestelle für allfällige Verstöße gegen diesen Kodex. Das Gremium ist berechtigt vom Vorstand und der Geschäftsführung zur Klärung des Falls notwendige Informationen einzuholen. Diese sind vertraulich zu behandeln. Bleiben Zweifel bestehen, so müssen die Rechnungsprüfer darüber in Kenntnis gesetzt werden. Diesen obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen entsprechend den Statuten.
* Das Good-Governance-Gremium dient als Meldestelle für allfällige Verstöße gegen diesen Kodex. Das Gremium ist berechtigt vom Vorstand und der Geschäftsführung zur Klärung des Falls notwendige Informationen einzuholen. Diese sind vertraulich zu behandeln. Bleiben Zweifel auch nur nur eines einzelnen Mitglieds des Good Governance Gremiums bestehen, so müssen die Rechnungsprüfer darüber in Kenntnis gesetzt werden. Diesen obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen entsprechend den Statuten.
* Einmal pro Jahr zur Mitgliederversammlung fertigt das Good-Govnerance-Gremium einen Good-Governance-Bericht an.
* Einmal pro Jahr zur Mitgliederversammlung fertigt das Good-Govnerance-Gremium einen Good-Governance-Bericht an.
* Die Tätigkeit der Good-Governance-Beauftragten ist ehrenamtlich.
* Die Tätigkeit der Good-Governance-Beauftragten ist ehrenamtlich.

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