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Projekte/WikiCon 2012/Teilnahmebedingungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Veranstalter ist berechtigt, zur Kostendeckung auch kurzfristig Teilnahmegebühren, Seminargebühren, Leihgebühren, Kautionen etc. einzuheben, wenn dies aus organisatorischen
Der Veranstalter ist berechtigt, zur Kostendeckung auch kurzfristig Teilnahmegebühren, Seminargebühren, Leihgebühren, Kautionen etc. einzuheben, wenn dies aus organisatorischen
Gründen erforderlich ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich in diesem Fall, diese Kosten, unabhängig von einer späteren möglichen Rückerstattung, sofort zu bezahlen.
Gründen erforderlich ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich in diesem Fall, diese Kosten, unabhängig von einer späteren möglichen Rückerstattung, sofort zu bezahlen.
===Teilnahmebestätigung===
Es werden grundsätzlich keine Teilnahmebestätigungen ausgestellt.


===Teilnahme an Workshops und Vorträgen===
===Teilnahme an Workshops und Vorträgen===
WLM
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