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Projekte/WikiCon 2012/Teilnahmebedingungen: Unterschied zwischen den Versionen

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schad- und klaglos hält.
schad- und klaglos hält.


Der Vortragende erklärt sich bereit, dem Veranstalter ein ausschließliches, unentgeltliches
Der Vortragende erklärt sich bereit dem Veranstalter seinen Vortrag und den verwendeten physischen bzw elektronischen Unterlagen unter Creativ commons by-sa 3.0-Lizenz zu stellen.
und übertragbares Werknutzungsrecht an seinem Vortrag und den verwendeten physischen
bzw. elektronischen Unterlagen zu gewähren.


Der Veranstalter behält es sich vor, Workshops und/oder Vorträge kurzfristig umzudisponieren, abzusagen,
Der Veranstalter behält es sich vor, Workshops und/oder Vorträge kurzfristig umzudisponieren, abzusagen, deren Länge oder Austragung zu verändern oder jede sonstige Änderung vorzunehmen. Durch die Bereitschaft als Vortragender bei der Veranstaltung aufzutreten, erhält kein Teilnehmer das Recht im Namen des Veranstalters zu handeln oder Erklärungen abzugeben und es wird kein vertragliches Verhältnis begründet. Die Möglichkeit, als Vortragender bei der WikiCon 2012 teilzunehmen, ist ein unentgeltliches und jederzeit widerrufliches Entgegenkommen des Veranstalters. Für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist daher alleine der Vortragende zuständig. Dieser wird vom Veranstalter bzw. seinen freiwilligen Helfern, soweit es die örtlichen, persönlichen und sachlichen Mittel zulassen, unterstützt.
deren Länge oder Austragung zu verändern oder jede sonstige Änderung vorzunehmen.
Der Vortragende soll grundsätzlich selbst (live) und in deutscher Sprache vortragen. Die Tätigkeit als Vortragender wird nicht honoriert. Auch jede Sachzuwendung für diese Tätigkeit ist ausgeschlossen.
Durch die Bereitschaft als Vortragender bei der Veranstaltung aufzutreten, erhält kein
Teilnehmer das Recht im Namen des Veranstalters zu handeln oder Erklärungen abzugeben
und es wird kein vertragliches Verhältnis begründet. Die Möglichkeit, als Vortragender bei
der WikiCon 2012 teilzunehmen, ist ein unentgeltliches und jederzeit widerrufliches Entgegenkommen
des Veranstalters. Für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist daher
alleine der Vortragende zuständig. Dieser wird vom Veranstalter bzw. seinen freiwilligen
Helfern, soweit es die örtlichen, persönlichen und sachlichen Mittel zulassen, unterstützt.
Der Vortragende soll grundsätzlich selbst (live) und in deutscher Sprache vortragen.
Die Tätigkeit als Vortragender wird nicht honoriert. Auch jede Sachzuwendung für diese
Tätigkeit ist ausgeschlossen.


Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung als Vortragender.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung als Vortragender.
WLM
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