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Good Governance Kodex: Unterschied zwischen den Versionen

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====Good-Governance-Gremium====
====Good-Governance-Gremium====
* Ein Good-Governance-Gremium wird für die Dauer von zwei Jahren ernannt.
* Ein Good-Governance-Gremium wird für die Dauer von zwei Jahren ernannt.
* Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft gewählt. Bei der Wahl des Vertreters der Mitgliederversammlung sind der  
* Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft gewählt. Bei der Wahl des Vertreters der Mitgliederversammlung sind der
Vorstand und die Belegschaft nicht stimmberechtigt. Die Obfrau / der Obmann und die Geschäftsführung sind von jeder Kandidatur ausgeschlossen.
Vorstand und die Belegschaft nicht stimmberechtigt. Die Obfrau / der Obmann und die Geschäftsführung sind von jeder Kandidatur ausgeschlossen.
* Good-Governance-Beauftragte müssen keine Vereinsmitglieder sein.
* Good-Governance-Beauftragte müssen keine Vereinsmitglieder sein.
Vorstand, WLM
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