Vorstand, WLM
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====Good-Governance-Gremium==== | ====Good-Governance-Gremium==== | ||
* Ein Good-Governance-Gremium wird für die Dauer von zwei Jahren ernannt. | * Ein Good-Governance-Gremium wird für die Dauer von zwei Jahren ernannt. | ||
* Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft gewählt. Bei der Wahl des Vertreters der Mitgliederversammlung sind der | * Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft gewählt. Bei der Wahl des Vertreters der Mitgliederversammlung sind der Vorstand und die Belegschaft nicht stimmberechtigt. Die Obfrau / der Obmann und die Geschäftsführung sind von jeder Kandidatur ausgeschlossen. | ||
Vorstand und die Belegschaft nicht stimmberechtigt. Die Obfrau / der Obmann und die Geschäftsführung sind von jeder Kandidatur ausgeschlossen. | |||
* Good-Governance-Beauftragte müssen keine Vereinsmitglieder sein. | * Good-Governance-Beauftragte müssen keine Vereinsmitglieder sein. | ||
* Das Good-Governance-Gremium dient als Meldestelle für allfällige Verstöße gegen diesen Kodex. Das Gremium ist berechtigt, vom Vorstand und der Geschäftsführung zur Klärung des Falls notwendige Informationen einzuholen. Diese sind vertraulich zu behandeln. Bleiben Zweifel auch nur eines einzelnen Mitglieds des Good-Governance-Gremiums bestehen, so müssen die Rechnungsprüfer*innen darüber in Kenntnis gesetzt werden. Diesen obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen entsprechend den Statuten. | * Das Good-Governance-Gremium dient als Meldestelle für allfällige Verstöße gegen diesen Kodex. Das Gremium ist berechtigt, vom Vorstand und der Geschäftsführung zur Klärung des Falls notwendige Informationen einzuholen. Diese sind vertraulich zu behandeln. Bleiben Zweifel auch nur eines einzelnen Mitglieds des Good-Governance-Gremiums bestehen, so müssen die Rechnungsprüfer*innen darüber in Kenntnis gesetzt werden. Diesen obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen entsprechend den Statuten. | ||
* Besteht der Verdacht der Befangenheit einzelner Mitglieder des Good-Governance-Gremiums, kann der Sachverhalt auch an einzelne Mitglieder gemeldet werden, die diesen | * Besteht der Verdacht der Befangenheit einzelner Mitglieder des Good-Governance-Gremiums, kann der Sachverhalt auch an einzelne Mitglieder gemeldet werden, die diesen bei Bedarf anonymisiert in das Gremium einbringen. Voraussetzung ist ein klar kommunizierter Auftrag im Sinne einer Good-Governance-Prüfung aktiv zu werden an das | ||
bei Bedarf anonymisiert in das Gremium einbringen. Voraussetzung ist ein klar kommunizierter Auftrag im Sinne einer Good-Governance-Prüfung aktiv zu werden an das | |||
jeweilige Mitglied. | jeweilige Mitglied. | ||
* Zu jeder Mitgliederversammlung fertigt das Good-Governance-Gremium einen Good-Governance-Bericht an | * Zu jeder Mitgliederversammlung fertigt das Good-Governance-Gremium einen Good-Governance-Bericht an |