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== § 5. Arten der Mitgliedschaft ==
== § 5. Arten der Mitgliedschaft ==
# Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Bei der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, wobei Angestellte des Vereins für die Dauer ihrer Anstellung nicht stimmberechtigt sind. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
# Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Bei der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, wobei Angestellte des Vereins für die Dauer ihrer Anstellung nicht stimmberechtigt sind. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
# Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen.
# Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen.
# Außerordentliche Mitglieder sind jene, die die Vereinstätigkeit und den Zweck des Vereins vor allem finanziell fördern und unterstützen.
# Fördermitglieder sind jene, die die Vereinstätigkeit und den Zweck des Vereins vor allem finanziell fördern und unterstützen.
# Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. Sie sind von Mitgliedsbeiträgen befreit.
# Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. Sie sind von Mitgliedsbeiträgen befreit.


Vorstand, WLM
5.084

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