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Projekte/Planungswerkstatt 2019/Wahlordnung Vorschlag: Unterschied zwischen den Versionen

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b) Vor Ausgabe der Stimmzettel sind etwaige Spontankandidat*innen in alphabetischer Reihenfolge in die Blankozeilen einzufügen.<br>
b) Vor Ausgabe der Stimmzettel sind etwaige Spontankandidat*innen in alphabetischer Reihenfolge in die Blankozeilen einzufügen.<br>
c) Jedes stimmberechtigte Mitglied darf bis zu sechs Kandidat*innen ankreuzen.<br>
c) Jedes stimmberechtigte Mitglied darf bis zu sechs Kandidat*innen ankreuzen.<br>
d) Jene sechs Kandidat*innen, die hierbei die meisten Stimmen erhalten, sind in den Vorstand gewählt. Wenn aufgrund von Stimmengleichständen mehr als sechs Kandidat*innen gewählt wären, so wird zwischen jenen, die dabei am relativ wenigsten Stimmen erhalten haben, gelost / eine Stichwahl abgehalten.<br>
d) Jene sechs Kandidat*innen, die hierbei die meisten Stimmen erhalten, sind in den Vorstand gewählt. Wenn aufgrund von Stimmengleichständen mehr als sechs Kandidat*innen gewählt wären, so wird zwischen jenen, die dabei am relativ wenigsten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl abgehalten.<br>
e) Der diese Mitgliederversammlung vorbereitende Vorstand kann beschließen, dass zusätzlich zur Wahl bei der Mitgliederversammlung auch eine Briefwahlmöglichkeit vorgesehen wird oder dass die gesamte Wahl online („E-Voting“) erfolgt. Diesfalls entfallen Spontankandidaturen, und es ist eine entsprechende Frist zur Bekanntgabe von Kandidaturen festzusetzen. Für die nähere Durchführung der Brief- oder Online-Wahl ist erforderlichenfalls eine Richtlinie zu erlassen.<br>
e) Der diese Mitgliederversammlung vorbereitende Vorstand kann beschließen, dass zusätzlich zur Wahl bei der Mitgliederversammlung auch eine Briefwahlmöglichkeit vorgesehen wird oder dass die gesamte Wahl online („E-Voting“) erfolgt. Diesfalls entfallen Spontankandidaturen, und es ist eine entsprechende Frist zur Bekanntgabe von Kandidaturen festzusetzen. Für die nähere Durchführung der Brief- oder Online-Wahl ist erforderlichenfalls eine Richtlinie zu erlassen.<br>
2.Die gemäß Nr. 1 gewählten Vorstandsmitglieder haben bis zur Amtsübernahme (siehe Abs. 3) Folgendes zu entscheiden, wobei für diese Beschlussfassungen die Abs. 5 bis 7 sinngemäß anzuwenden sind:<br>
2.Die gemäß Nr. 1 gewählten Vorstandsmitglieder haben bis zur Amtsübernahme (siehe Abs. 3) Folgendes zu entscheiden, wobei für diese Beschlussfassungen die Abs. 5 bis 7 sinngemäß anzuwenden sind:<br>
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