Mitglieder, WLM
645
Bearbeitungen
Herzlich Willkommen zum Mitglieder-Wiki von Wikimedia Österreich.
Für ein Benutzerkonto schreibe bitte an verein [at] wikimedia.at
Plani (Diskussion | Beiträge) (- Loswahl) |
Plani (Diskussion | Beiträge) (E-Voting in § 10 verschoben) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
===§ 12 der Statuten des Vereins „Wikimedia Österreich“ möge wie folgt geändert werden:=== | ===§ 12 der Statuten des Vereins „Wikimedia Österreich“ möge wie folgt geändert werden:=== | ||
'''§ 10. Mitgliederversammlung'''<br> | |||
'''Absatz 8a''' ''(neu)''<br> | |||
„Der die Mitgliederversammlung vorbereitende Vorstand kann beschließen, dass zusätzlich zu Wahlen und Abstimmungen bei der Mitgliederversammlung auch eine Briefwahlmöglichkeit vorgesehen wird oder dass die gesamten Wahlen oder Abstimmungen online („E-Voting“) erfolgen. Diesfalls entfallen Spontankandidaturen, und es ist eine entsprechende Frist zur Bekanntgabe von Kandidaturen festzusetzen. Für die nähere Durchführung der Brief- oder Online-Wahl ist erforderlichenfalls eine Richtlinie zu erlassen.“ | |||
'''§ 12. Vorstand'''<br> | |||
'''Absatz 1'''<br> | '''Absatz 1'''<br> | ||
''Änderung der Schlussphrase:'' „bis zu 2 Beirät*innen.“ | ''Änderung der Schlussphrase:'' „bis zu 2 Beirät*innen.“ | ||
Zeile 18: | Zeile 22: | ||
c) Jedes stimmberechtigte Mitglied darf bis zu sechs Kandidat*innen ankreuzen.<br> | c) Jedes stimmberechtigte Mitglied darf bis zu sechs Kandidat*innen ankreuzen.<br> | ||
d) Jene sechs Kandidat*innen, die hierbei die meisten Stimmen erhalten, sind in den Vorstand gewählt. Wenn aufgrund von Stimmengleichständen mehr als sechs Kandidat*innen gewählt wären, so wird zwischen jenen, die dabei am relativ wenigsten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl abgehalten.<br> | d) Jene sechs Kandidat*innen, die hierbei die meisten Stimmen erhalten, sind in den Vorstand gewählt. Wenn aufgrund von Stimmengleichständen mehr als sechs Kandidat*innen gewählt wären, so wird zwischen jenen, die dabei am relativ wenigsten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl abgehalten.<br> | ||
2.Die gemäß Nr. 1 gewählten Vorstandsmitglieder haben bis zur Amtsübernahme (siehe Abs. 3) Folgendes zu entscheiden, wobei für diese Beschlussfassungen die Abs. 5 bis 7 sinngemäß anzuwenden sind:<br> | 2.Die gemäß Nr. 1 gewählten Vorstandsmitglieder haben bis zur Amtsübernahme (siehe Abs. 3) Folgendes zu entscheiden, wobei für diese Beschlussfassungen die Abs. 5 bis 7 sinngemäß anzuwenden sind:<br> | ||
a) Um dem Vorstand eine angemessene Diversität (insbesondere) hinsichtlich Geschlecht, Alter, Herkunft und benötigter Expertise zu geben, können bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder kooptiert werden, wobei dafür keine nachträgliche Genehmigung durch die nächstfolgende Mitgliederversammlung erforderlich ist. <br> | a) Um dem Vorstand eine angemessene Diversität (insbesondere) hinsichtlich Geschlecht, Alter, Herkunft und benötigter Expertise zu geben, können bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder kooptiert werden, wobei dafür keine nachträgliche Genehmigung durch die nächstfolgende Mitgliederversammlung erforderlich ist. <br> |