Vorstand, WLM
5.240
Bearbeitungen
Herzlich Willkommen zum Mitglieder-Wiki von Wikimedia Österreich.
Für ein Benutzerkonto schreibe bitte an verein [at] wikimedia.at
(→§ 4. Aufbringung der Mittel: Statutenänderung gemäß Beschluss der MV im Juni 2025) |
(→§ 13. Aufgabenkreis des Vorstandes: Statutenänderung gemäß Beschluss der MV im Juni 2025) |
||
| Zeile 157: | Zeile 157: | ||
#Bestellung einer etwaigen Geschäftsführung sowie gegebenenfalls Erlassung einer Geschäftsordnung, in der die Aufgaben der Geschäftsführung festgelegt werden. | #Bestellung einer etwaigen Geschäftsführung sowie gegebenenfalls Erlassung einer Geschäftsordnung, in der die Aufgaben der Geschäftsführung festgelegt werden. | ||
#Ausstattung der etwaigen Geschäftsführung mit den für den reibungslosen Ablauf der Geschäfte erforderlichen Vollmachten. | #Ausstattung der etwaigen Geschäftsführung mit den für den reibungslosen Ablauf der Geschäfte erforderlichen Vollmachten. | ||
#Unbeschadet des §11 Abs 8. dieser Statuten, ist der Vorstand ermächtigt, selbst eine Statutenänderung zu beschließen, falls eine Änderung der Statuten erforderlich ist, um den Gemeinnützigkeitsstatus und den Status als spendenbegünstigte Organisation iSd § 4a EStG 1988 des Vereins zu erlangen und/oder aufrecht zu erhalten sowie um Beanstandungen der Vereinsbehörde nachzukommen. Der Umfang dieser Ermächtigung ist auf jene notwendigen Änderungen beschränkt, die von den zuständigen Behörden gefordert werden oder die sich aus den anwendbaren Gesetzen und Richtlinien ergeben. Ein solcher Beschluss des Vorstands erfordert eine Zweidrittelmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden stimmberechtigten Vorstandsmitglieder. Über eine solche Statutenänderung sind die Mitglieder spätestens in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung nachträglich zu informieren. | |||
==§ 14. Besondere Obliegenheiten einzelner Funktionsträger*innen== | ==§ 14. Besondere Obliegenheiten einzelner Funktionsträger*innen== | ||