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→‎§ 9 Vereinsorgane: Änderungen gemäß MV
(→‎§ 9 Vereinsorgane: Änderungen gemäß MV)
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== § 9 Vereinsorgane ==
== § 9 Vereinsorgane ==
Organe des Vereines sind:
Organe des Vereines sind:
* die Generalversammlung
* die Mitgliederversammlung (§§ 10-11)
* der Vorstand
* der Vorstand (§§ 12-14)
* die Rechnungsprüfer
* die Rechnungsprüfer (§15)
* das Schiedsgericht.
* das Schiedsgericht (§16)
* und zwei Beiräte.


Eine vom Vorstand zu beschließende Geschäftsordnung kann die Tätigkeit
Eine vom Vorstand zu beschließende Geschäftsordnung kann die Tätigkeit
Vorstand, WLM
4.941

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