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Archiv/Reisekostenerstattung: Unterschied zwischen den Versionen

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| style="background:#B22222; padding: .5em 1em; color:white; width:210px;"| '''4. Erstattung der Reisekosten'''  
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| style="padding: .5em 1em;"| Nach der Beendigung der Reise hat der Antragsteller das '''Reisekostenerstattungsformular''' (Vorlagen: [http://mitglieder.wikimedia.at/images/5/5b/Reisekostenabrechnung.pdf PDF], [http://mitglieder.wikimedia.at/images/9/97/Reisekostenabrechnung.ots OTS-Datei], [http://mitglieder.wikimedia.at/images/e/e5/Reisekostenabrechnung.xlt XLT-Datei]) vollständig auszufüllen und mit den entsprechenden Belegen an payments{{at}}wikimedia.at zu schicken. Alternativ dazu kann das Formular auch ausgedruckt, händisch ausgefüllt und an die Geschäftsstelle (Siebensterngasse 25/15, 1070 Wien) geschickt werden. Die '''Original-Belege''' sollen jedenfalls an die Geschäftsstelle geschickt werden, damit diese die Belege im Original ablegen kann. Nach der internen Prüfung und Verbuchung erfolgt die Überweisung des Betrags an den Antragsteller oder gegebenenfalls Rückfragen zu einzelnen Kostenpositionen.
| style="padding: .5em 1em;"| Nach der Beendigung der Reise hat der Antragsteller das '''Reisekostenerstattungsformular''' (Vorlagen: [http://mitglieder.wikimedia.at/images/5/5b/Reisekostenabrechnung.pdf PDF], [http://mitglieder.wikimedia.at/images/9/97/Reisekostenabrechnung.ots OTS-Datei], [http://mitglieder.wikimedia.at/images/e/e5/Reisekostenabrechnung.xlt XLT-Datei]) vollständig auszufüllen und mit den entsprechenden Belegen an payments{{at}}wikimedia.at zu schicken. Alternativ dazu kann das Formular auch ausgedruckt, händisch ausgefüllt und an die Geschäftsstelle (Siebensterngasse 25/15, 1070 Wien) geschickt werden. Die '''Belege''' müssen '''grundsätzlich im Original''' an die Geschäftsstelle gesendet werden, damit diese ordnungsgemäß abgelegt werden können. In Ausnahmefällen dürfen die Belege auch eingescannt und an die Geschäftsstelle elektronisch übermittelt werden. In diesem Fall hat der Antragsteller dafür Sorge zu tragen, dass er die Originale für den Fall einer Prüfung durch die Finanzverwaltung mindestens sieben Jahre ab 1. Jänner des Folgejahres nach der Einreichung aufbewahrt und hat diese sodann vorzulegen.  
 
Nach der internen Prüfung und Verbuchung erfolgt die Überweisung des Betrags an den Antragsteller oder gegebenenfalls Rückfragen zu einzelnen Kostenpositionen.
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