Herzlich Willkommen zum Mitglieder-Wiki von   Wikimedia Österreich.
Für ein Benutzerkonto schreibe bitte an   verein [at] wikimedia.at

Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Aktualisierung 2020)
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 141: Zeile 141:


==§ 13. Aufgabenkreis des Vorstandes==
==§ 13. Aufgabenkreis des Vorstandes==
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das Leitungsorgan im Sinne des § 5 des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan oder durch eine [[:Datei:Geschäftsordnung-2018.pdf|Geschäftsordnung]] einer Geschäftsführung zugewiesen sind. Die Geschäftsordnung von Wikimedia Österreich regelt die Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit zwischen Vorstand und der mit der Geschäftsführung betrauten Person, kurz Geschäftsführung genannt. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das Leitungsorgan im Sinne des § 5 des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan oder durch eine [[:Datei:Geschäftsordnung_2020.pdf|Geschäftsordnung]] einer Geschäftsführung zugewiesen sind. Die Geschäftsordnung von Wikimedia Österreich regelt die Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit zwischen Vorstand und der mit der Geschäftsführung betrauten Person, kurz Geschäftsführung genannt. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:


#Erstellung des Budget- und Programm-Vorschlags sowie Verantwortung des Rechnungsabschlusses.
#Erstellung des Budget- und Programm-Vorschlags sowie Verantwortung des Rechnungsabschlusses.
Zeile 157: Zeile 157:


#Die Obfrau* / der Obmann verantwortet die laufenden Geschäfte des Vereins und wird dabei von der Schriftführer*in unterstützt.
#Die Obfrau* / der Obmann verantwortet die laufenden Geschäfte des Vereins und wird dabei von der Schriftführer*in unterstützt.
#Die Obperson vertritt den Verein nach innen und außen. Schriftliche Ausfertigungen bedürfen der Signatur der Obperson. Bei Verhinderung der Obperson ist die Signatur der Obperson-Stellvertretung oder einer bevollmächtigen Person nach § 14 Abs 3, jeweils gemeinsam mit der Schriftführer*in oder der Kassier*in bzw. deren Stellvertreter*innen, oder der Obperson-Stellvertretung und einer bevollmächtigten Person nach § 14 Abs 3 erforderlich. Im eigenen Namen oder für eine(n) andere(n) geschlossene Geschäfte einer organschaftlichen Vertreter*in mit dem Verein (Insichgeschäfte) bedürfen der Zustimmung einer anderen, zur organschaftlichen Vertretung oder Geschäftsführung befugten Person.
#Die Obfrau* / der Obmann vertritt den Verein nach innen und außen. Schriftliche Ausfertigungen bedürfen der Signatur der Obfrau* / des Obmanns. Bei Verhinderung der Obfrau* / des Obmanns  ist die Signatur der Stellvertretung oder einer bevollmächtigen Person nach § 14 Abs 3, jeweils gemeinsam mit der Schriftführer*in oder der Kassier*in bzw. deren Stellvertreter*innen, oder der Obfrau*/Obmann-Stellvertretung und einer bevollmächtigten Person nach § 14 Abs 3 erforderlich. Im eigenen Namen oder für eine(n) andere(n) geschlossene Geschäfte einer organschaftlichen Vertreter*in mit dem Verein (Insichgeschäfte) bedürfen der Zustimmung einer anderen, zur organschaftlichen Vertretung oder Geschäftsführung befugten Person.
#Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von zwei folgenden genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam erteilt werden: Obfrau* / Obmann und Schriftführer*in, bzw. in Geldangelegenheiten Obfrau* / Obmann und Kassier*in.
#Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von zwei folgenden genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam erteilt werden: Obfrau* / Obmann und Schriftführer*in, bzw. in Geldangelegenheiten Obfrau* / Obmann und Kassier*in.
#Die Obfrau* / der Obmann führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand.
#Die Obfrau* / der Obmann führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand.
Vorstand, WLM, Administratoren
2.105

Bearbeitungen

Navigationsmenü