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Good Governance Kodex: Unterschied zwischen den Versionen

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* Kollidieren Interessen des Vereins mit Interessen von Mitgliedern des Vorstands / der Geschäftsführung oder ihnen nahe stehenden Personen, so werden diese gegenüber dem Vorstand offen gelegt. In diesem Falle wirkt das betroffene Vorstandsmitglied / die Geschäftsführung bei allen den Sachverhalt betreffenden Entscheidungen und Verhandlungen nicht mit.
* Kollidieren Interessen des Vereins mit Interessen von Mitgliedern des Vorstands / der Geschäftsführung oder ihnen nahe stehenden Personen, so werden diese gegenüber dem Vorstand offen gelegt. In diesem Falle wirkt das betroffene Vorstandsmitglied / die Geschäftsführung bei allen den Sachverhalt betreffenden Entscheidungen und Verhandlungen nicht mit.
* Persönliche Verhältnisse (verheiratet, nahe verwandt oder verschwägert bzw. in einer dauerhaften Partnerschaft lebend) von Mitarbeitern, Werkunternehmern und bezahlten Dienstleistern von Wikimedia Österreich zu Mitgliedern des Vorstands oder der Geschäftsführung sind gegenüber dem Good-Governance-Gremium offen zu legen.
* Persönliche Verhältnisse (verheiratet, nahe verwandt oder verschwägert bzw. in einer dauerhaften Partnerschaft lebend) von Mitarbeitern, Werkunternehmern und bezahlten Dienstleistern von Wikimedia Österreich zu Mitgliedern des Vorstands oder der Geschäftsführung sind gegenüber dem Good-Governance-Gremium offen zu legen.
=== Unvereinbarkeiten ===
* Niemand darf gleichzeitig Vorstandsmitglied und Angestellter des Vereins sein.
* Wenn sich ein Vorstandsmitglied für eine Anstellung im Verein bewerben will, muss es vorher
sein Vorstandsamt zurücklegen. Falls zwischen dem Ende des Vorstandsamtes und der
Anstellung ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt, bedarf diese Anstellung der
ausdrücklichen Genehmigung durch das GGG.
* Angestellte können frühestens ein Jahr nach Anstellungsende in den Vorstand gewählt werden.“


====Good-Governance-Gremium====
====Good-Governance-Gremium====
Vorstand, WLM, Administratoren
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