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Good Governance Kodex: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Unvereinbarkeiten ===
=== Unvereinbarkeiten ===
* Niemand darf gleichzeitig Vorstandsmitglied und Angestellter des Vereins sein.
* Niemand darf gleichzeitig Vorstandsmitglied und Angestellter des Vereins sein.
* Wenn sich ein Vorstandsmitglied für eine Anstellung im Verein bewerben will, muss es vorher
* Wenn sich ein Vorstandsmitglied für eine Anstellung im Verein bewerben will, muss es vorher sein Vorstandsamt zurücklegen. Falls zwischen dem Ende des Vorstandsamtes und der Anstellung ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt, bedarf diese Anstellung der ausdrücklichen Genehmigung durch das GGG.
sein Vorstandsamt zurücklegen. Falls zwischen dem Ende des Vorstandsamtes und der
* Angestellte können frühestens ein Jahr nach Anstellungsende in den Vorstand gewählt werden.
Anstellung ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt, bedarf diese Anstellung der
ausdrücklichen Genehmigung durch das GGG.
* Angestellte können frühestens ein Jahr nach Anstellungsende in den Vorstand gewählt werden.


====Good-Governance-Gremium====
====Good-Governance-Gremium====
Mitglied, Mitglieder, WLM, Administratoren
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